2.5.2023 – OLG Naumburg: Fehlfunktion einer Parkplatzschranke – Betreiber haftet voll

OLG Naumburg vom 29.12.2022, Az. 9 U 100/22

Ein Wohnmobilnutzer befuhr mit seinem Wohnmobil einen privaten Parkplatz. Dieser war mit einer Schranke gesichert. Das Öffnen und Schließen wurde durch das Überfahren einer Induktionsschleife ausgelöst. Das Befahren erfolgte ohne Probleme, als der Fahrer den Parkplatz allerdings verlassen wollte, kam es zu einem Unfall. Die Schranke schlug auf das Dach des Wohnmobils.

Der Geschädigte forderte vom Parkplatzbetreiber Schadenersatz. Er habe sich genau an die Anleitung gehalten, die auf einem Schild an der Ausfahrt ausgehängt war. Der Schaden könne daher nur durch einen Defekt an der Schrankenanlage verursacht worden sein, offenbar sei der Betreiber seiner Wartungspflicht nicht nachgekommen.

Der Betreiber verweigerte die Zahlung, der Schaden sei dadurch entstanden, dass der Geschädigte mit dem Wohnmobil vor der Schranke rangiert habe.

Das OLG Naumburg gab dem Geschädigten Recht.

Nach Auffassung des Gerichts sei nachgewiesen, dass der Betreiber die Schranke überhaupt nicht überprüft oder warten habe lassen. Erst nach diesem Vorfall sei die Schranke getauscht worden. Auch ohne Störfälle müsse der Betreiber eine solche Anlage aber kontrollieren und warten lassen. Daher liege eine Pflichtverletzung vor und der Betreiber hafte voll.